Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Kostentragungsvereinbarung - siehe Punkt 16.)
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und FutureComp Systemhaus Distribution gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als FutureComp Systemhaus Distribution ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn FutureComp Systemhaus Distribution in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn FutureComp Systemhaus Distribution auf die Bestellung des Kunden hin diese gesondert per Email (Titel: Ihre Bestellung AUxxxxxxxx wurde versendet) bestätigt, die Ware aushändigt oder sie in den Versand gibt.
2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird das Shop-System von FutureComp Systemhaus Distribution den Zugang der Bestellung unverzüglich per Email (Titel: Ihre Bestellung xxxxxx vom Datum - Name, Vorname) bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch FutureComp Systemhaus Distribution dar.
3. Warenverfügbarkeit
3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt FutureComp Systemhaus Distribution dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt FutureComp Systemhaus Distribution dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist FutureComp Systemhaus Distribution in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird FutureComp Systemhaus Distribution dem Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Sind von FutureComp Systemhaus Distribution Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist FutureComp Systemhaus Distribution berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, gibt FutureComp Systemhaus Distribution lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen von FutureComp Systemhaus Distribution eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.3. Versandkosten werden jeweils entsprechend angegeben und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
5.4 Wenn Sie FutureComp Systemhaus Distribution beauftragen den gesamten Kaufpreis per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen und Ihr Konto verfügt nicht über ausreichend Deckung (die Lastschrift wird von Ihrer Bank mangels Deckung nicht ausgeführt), berechnen wir Ihnen 6 Euro pro Buchung und erstatten Strafanzeige wegen versuchtem Betrug.
5.5 Wenn Sie FutureComp Systemhaus Distribution beauftragen den gesamten Kaufpreis per Lastschrift von Ihrem Konto einzufordern und Sie haben während des Bestellvorganges wissentlich eine falsche Kontoverbindung angegeben, berechnen wir Ihnen 6 Euro pro Buchung und erstatten Strafanzeige wegen versuchtem Betrug.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der gewählten Bestellmethoden.
6.1 Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner BillPay GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
6.2 Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschens des Girokontos oder Widerspruchs des Kontoinhabers) sind Sie deshalb verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
7. Haftung für Mängel, Garantie
7.1. FutureComp Systemhaus Distribution haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
7.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für von FutureComp Systemhaus Distribution gelieferte neue Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
7.3. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch FutureComp Systemhaus Distribution sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4. Eine Garantie von FutureComp Systemhaus Distribution besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
7.5. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8. Haftung für Schäden
8.1. FutureComp Systemhaus Distribution haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von FutureComp Systemhaus Distribution der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko beschränkt.
8.3. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von FutureComp Systemhaus Distribution ausgeschlossen.
8.4. Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von FutureComp Systemhaus Distribution abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.
8.5. Eine etwaige Haftung von FutureComp Systemhaus Distribution nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von FutureComp Systemhaus Distribution.
9. Eigentumsvorbehalt, Anfechtung, Zurückbehaltungsrecht
9.1. Bei Verbrauchern behält sich FutureComp Systemhaus Distribution das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (gesicherte Forderung) vor.
9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat FutureComp Systemhaus Distribution unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die FutureComp Systemhaus Distribution gehörenden Waren erfolgen.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist FutureComp Systemhaus Distribution berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf FutureComp Systemhaus Distribution diese Rechte nur geltend machen, wenn FutureComp Systemhaus Distribution dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich FutureComp Systemhaus Distribution das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei FutureComp Systemhaus Distribution als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt FutureComp Systemhaus Distribution Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an FutureComp Systemhaus Distribution ab. FutureComp Systemhaus Distribution nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 9.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben FutureComp Systemhaus Distribution ermächtigt. FutureComp Systemhaus Distribution verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FutureComp Systemhaus Distribution nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann FutureComp Systemhaus Distribution verlangen, dass der Kunde FutureComp Systemhaus Distribution die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von FutureComp Systemhaus Distribution um mehr als 10%, wird FutureComp Systemhaus Distribution auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von FutureComp Systemhaus Distribution freigeben.
10. Software
10.1. Bei von FutureComp Systemhaus Distribution angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke.
10.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf ihnen.
10.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.
10.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller an.
10.5. Der Umtausch und die Rückgabe von Software in geöffneter Form (CD-Hüllen / Verpackungen mit zerstörtem Siegel) wird nicht akzeptiert. Diesen Umtausch oder diese Rückgabe schließen wir auf Grund von eventuell angefertigten Kopien aus.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FutureComp Systemhaus Distribution anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit FutureComp Systemhaus Distribution geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne Einwilligung von FutureComp Systemhaus Distribution auf einen Dritten übertragen werden.
11.3. Sofern eine ohne Zustimmung von FutureComp Systemhaus Distribution vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von FutureComp Systemhaus Distribution, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.
12. Export
FutureComp Systemhaus Distribution weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn/Taunus, www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.
13. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und FutureComp Systemhaus Distribution findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Lörzweiler zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. FutureComp Systemhaus Distribution ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
14. Hardware
14.1. Hardware (PC-Komponenten wie z.B. RAM, CPU oder Grafikkarte), welche unser Haus mit beschädigtem Verpackungs-Siegel erreicht, ist von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen.
14.2. Im Fall einer Rücksendung auf Grund von einem Garantiefall oder Widerruf des Kaufes von einem Motherboard durch den Käufer an FutureComp Systemhaus Distribution ist der CPU-Sockel mit dem mitgelieferten Sockel-Schutz zu versehen. Ohne diese Sicherung erlischt jeglicher Anspruch. Die Ware wird Ihnen unfrei und weiterhin unberührt zurück gesendet.
14.3. Im Fall einer Rücksendung auf Grund von einem Garantiefall oder Widerruf des Kaufes von einem Motherboard, auf dem die CPU oder der CPU-Lüfter noch immer installiert sind, erlischt jeglicher Anspruch. Die Ware wird Ihnen unfrei und weiterhin unberührt zurück gesendet.
15. Schaden gemeldet? Garantieabwicklung, entstehende Kosten im Fall eines nicht vorhandenen Schadens/Defekts
15.1. Gemeldete Schäden durch den Endkunden werden sofort bearbeitet und genießen höchste Priorität. FutureComp Systemhaus Distribution verpflichtet sich, umgehend tätig zu werden, sobald die defekte Ware unser Haus erreicht und leitet umgehend die Reparatur bzw. einen Austausch ein.
15.2. Sollte Ware, die durch den Endkunden als defekt deklariert wurde, widererwartend nicht defekt sein, trägt der Endkunde sämtliche anfallenden Kosten (Versandkosten, Personalkosten, Werkstattkosten, angefallene Kosten durch prüfende Fremdunternehmen, die durch die Prüfung auf FutureComp Systemhaus Distribution umgelegt wurden), die mit der Regulierung bzw. Bearbeitung dieses Falles zutun haben.
16. Kostentragungsvereinbarung
16.1 Machen Sie als Verbraucher/privater Endkunde von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
16.2. Sind sie Widerverkäufer, Händler oder kaufen Sie für die Nutzung in einem Unternehmen (Sie bestellen über eine Firma), gildet KEINE Kostentragungsvereinbarung, da Ihnen KEIN WIDERRUFSRECHT EINGERÄUMT WIRD.
Stand: August 2011